100 Jahre Laufzeit in der betrieblichen Altersvorsorge

Vollständige Darstellbarkeit Beitragsgarantie

Am 24.06.2021 ist auf der Website des Versicherungsboten ein Artikel von Mirko Wenig erschienen. Dieser Artikel hat die Überschrift „Betriebliche Altersvorsorge: vollständige Beitragsgarantie nicht mehr darstellbar“ und damit ist der Inhalt auch sehr gut beschrieben.

Der Autor beschreibt, wie die versicherungsförmigen Lösungen der betrieblichen Altersvorsorge – also Pensionskassen, Pensionsfonds und die Direktversicherung – durch aktuelle Gesetzesänderungen betroffen sind.

Die jüngst vom Finanzministerium beschlossene Absenkung des Höchstrechnungszinses von 0,9 % auf 0,25 % hat auch auf die betriebliche Altersvorsorge erhebliche Auswirkungen. Diese brauchen ab 2022 Laufzeiten von über 100 Jahre um die garantierten eingezahlten Beiträge wieder zu erwirtschaften. Aus diesem Grund sollen die Beitragsgarantien fallen.

Im Klartext bedeutet das: Sparer sollen nicht einmal das zurückbekommen, was eingezahlt wurde. Ganz davon abgesehen, dass die Inflation nach 40 Jahren Arbeitszeit davon schon einen guten Teil vernichtet hat. Da ist das heimische Sparschwein eine bessere Altersvorsorge – da kommt garantiert 100 % raus was vorher reingesteckt wurde.

Altverträge mit höheren Garantien sind davon ebenso betroffen und die Haftung liegt beim Unternehmer. Das heißt, bekommen Arbeitnehmer:innen nicht die garantierten Summen aus den Altverträgen ausgezahlt, hat das Unternehmen die unbeschränkte Nachschusspflicht. Es muss das Geld aus der eigenen Kasse zahlen, dass die Versicherung vorher verbrannt hat.

Dieser Wahnsinn wurde durch die Niedrigzinsphase ausgelöst und auch nach über 10 Jahren wird nicht adäquat darauf reagiert. Noch heute werden jeden Tag Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen.

Wir von Spartacus möchten da nicht länger zusehen und haben mit der pauschaldotierten Unterstützungskasse die einzig logische Antwort auf dieses Problem. Melden Sie sich wegen eines unverbindlichen Erstgesprächs.

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