Wir haben heute einen neuen Beitrag auf unserer Informationsseite über die Unterstützungskasse veröffentlicht. In diesem Berichten wir über die Möglichkeiten zur Senkung der Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge mit der pauschal dotierten Unterstützungskasse.
Der Grund, warum wir ausgerechnet dieses banal klingende Thema genauer beschreiben ist, dass bis heute in vielen Informationsquellen berichtet wird, das die Unterstützungskasse eine nachträgliche Senkung der Beiträge nicht gestattet. Es solle also gut überlegt werden, ob die Beiträge erhöht werden können, da diese für immer bindend wären.
Bei genauerer Betrachtung der Gesetzeslage sieht man, dass dies nicht der Fall ist. Wie die Beiträge in die Unterstützungskasse gesenkt werden können, schreiben wir in unserem neuen Beitrag.