Gerichte entscheiden über die Haftung bei Betriebsrenten.

Die Haftungsproblematik bei der betrieblichen Altersvorsorge: Risiken, Herausforderungen und Lösungen

Die betriebliche Altersvorsorge birgt Haftungsrisiken, vor allem bei Pensionskassen und Direktversicherungen. Die pauschal dotierte Unterstützungskasse bietet mehr Kontrolle und weniger Haftung, wodurch Unternehmen ihre bAV effizienter und sicherer gestalten können.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein wichtiger Bestandteil der Altersabsicherung in Deutschland, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Doch während Arbeitnehmer vor allem die zusätzlichen Leistungen im Alter im Blick haben, wird oft übersehen, dass für Arbeitgeber mit der Einführung der bAV erhebliche Haftungsrisiken verbunden sind. Besonders in den versicherungsförmigen Durchführungswegen, wie der Direktversicherung, der Pensionskasse und dem Pensionsfonds, kann es zu erheblichen finanziellen Belastungen kommen, wenn die zugesagten Leistungen für die Betriebsrente nicht wie geplant erbracht werden können. In diesem Beitrag beleuchten wir die Haftungsproblematik bei der bAV, insbesondere im Zusammenhang mit versicherungsförmigen Durchführungswegen, und zeigen auf, warum die pauschal dotierte Unterstützungskasse eine attraktivere Alternative für Unternehmen darstellt.

Was ist die betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine vom Arbeitgeber finanzierte oder mitfinanzierte Zusatzversorgung, die Arbeitnehmern neben der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzliche Einkünfte im Alter sichert. Diese Vorsorge kann über verschiedene Durchführungswege organisiert werden, wobei zwischen versicherungsförmigen und nicht versicherungsförmigen Wegen unterschieden wird. Zu den versicherungsförmigen Durchführungswegen gehören die Direktversicherung, die Pensionskasse und der Pensionsfonds. Nicht versicherungsförmig ist unter anderem die pauschal dotierte Unterstützungskasse oder die Direktzusage.

Versicherungsförmige Durchführungswege: Die unterschätzten Haftungsrisiken

Die Direktversicherung: Ein scheinbar einfacher Weg mit versteckten Risiken

Die Direktversicherung ist ein weit verbreiteter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Dabei schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab und finanziert diese in der Regel durch regelmäßige Beitragszahlungen. Der Arbeitnehmer hat dann im Alter Anspruch auf die Versicherungsleistung, die entweder als einmalige Kapitalauszahlung oder in Form einer monatlichen Rente erfolgt. Auch wenn dieser Durchführungsweg auf den ersten Blick unkompliziert erscheint, sind die Haftungsrisiken durch das Versorgungswerk für den Arbeitgeber nicht zu unterschätzen.

Haftung trotz externem Versicherungsträger

Obwohl die Direktversicherung von einem externen Versicherungsträger verwaltet wird, bleibt der Arbeitgeber weiterhin in der Haftung für die Erfüllung der zugesagten Leistungen. Falls der Versicherer, etwa aufgrund von Marktentwicklungen oder internen Schwierigkeiten, nicht in der Lage ist, die garantierten Leistungen zu erbringen, muss der Arbeitgeber einspringen und für die Differenz haften – der Arbeitgeber hat eine unbeschränkte Nachschusspflicht. Diese Arbeitgeberhaftung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber Einfluss auf die Versicherungsleistungen hat oder nicht.

Niedrigzinsumfeld und sinkende Erträge

Ein weiteres Risiko der Direktversicherung liegt in der aktuellen Marktlage. Durch das anhaltende Niedrigzinsumfeld und die hohen Kostenstrukturen der Versicherungsprodukte können die Erträge aus den Policen geringer ausfallen, als ursprünglich prognostiziert. Das bedeutet, dass die garantierten Leistungen oft nur durch eine geringe Überschussbeteiligung ergänzt werden. Dies kann dazu führen, dass die tatsächliche Rente des Arbeitnehmers hinter den Erwartungen zurückbleibt und der Arbeitgeber potenziell für Deckungslücken im Versorgungswerk der Mitarbeiter verantwortlich gemacht wird.

Eingeschränkte Flexibilität für den Arbeitgeber

Die Direktversicherung bietet dem Arbeitgeber kaum Flexibilität in der Gestaltung der Versorgung. Die Beiträge sind vertraglich festgelegt, und der Arbeitgeber hat keinen Einfluss auf die Anlagestrategie oder die Versicherungsbedingungen. Zudem sind die Mittel, sobald sie in die Versicherung eingezahlt wurden, gebunden und stehen dem Unternehmen nicht mehr zur Verfügung. Diese starre Struktur kann in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu einer zusätzlichen Belastung für den Arbeitgeber führen.

Fazit: Die Risiken der Direktversicherung nicht unterschätzen

Auch die Direktversicherung, als vermeintlich einfachster Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge, birgt erhebliche Risiken für den Arbeitgeber. Die Haftung für die zugesagten Leistungen bleibt beim Unternehmen, und die geringe Flexibilität sowie das Niedrigzinsumfeld machen diesen Durchführungsweg in vielen Fällen weniger attraktiv. Unternehmen sollten diese Risiken daher nicht außer Acht lassen und stattdessen Alternativen wie die pauschaldotierte Unterstützungskasse in Betracht ziehen, die mehr Kontrolle und geringere Haftungsrisiken bieten.

Die Pensionskasse: Ein Schein der Sicherheit?

Die Pensionskasse gehört zu den älteren und verbreitetsten Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Sie basiert auf dem Prinzip, dass der Arbeitgeber Beiträge an die Pensionskasse zahlt, die dann im Ruhestand des Arbeitnehmers regelmäßige Rentenzahlungen leistet. 

Dieses Modell klingt zunächst vorteilhaft, da der Arbeitgeber die Verantwortung für die Mittelverwaltung an die Pensionskasse abgibt und sich lediglich um die Beitragszahlung kümmern muss. Doch dieser vermeintliche Vorteil birgt erhebliche Risiken.

Pensionskassen sind in den meisten Fällen wie kleine spezialisierte Versicherungsunternehmen. Diese haben aber den Nachteil, dass sie nicht die Größe und Stärke eines Versicherungskonzerns hinter sich haben, sondern größtenteils nur den Bereich der Betriebsrenten abdecken. Wenn dieser in Schieflage Gerät, ist gleich das ganze Unternehmen gefährdet. Viele Pensionskassen können ihre Garantieversprechen nicht mehr erwirtschaften. Die Bafin hat von den 137 deutschen Pensionskassen 1/4, also ca. 40 Pensionskassen, unter verschärfte Beobachtung gestellt. Das bedeutet für die Unternehmen die Pflicht zur Aufstellung von Sanierungsplänen bis zum Entzug der Gewerbeerlaubnis.

Eingang der BaFin Zentrale - Bei Problemen liegt die Haftung bei den Unternehmen
BaFin Zentrale – die Pensionskassen werden besonders beobachtet, bei Ausfall drohen Haftungsfallen für Unternehmen

Die Haftung des Arbeitgebers bei Deckungslücken

Laut § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG haftet der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer für die zugesagten Leistungen der bAV, auch wenn diese über einen externen Versorgungsträger wie eine Pensionskasse organisiert werden. Sollte die Pensionskasse aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten oder fehlerhafter Anlagestrategien nicht in der Lage sein, die zugesagte Leistung zu erbringen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Differenz auszugleichen. Besonders im aktuellen Niedrigzinsumfeld haben viele Pensionskassen Probleme, ihre Garantiezusagen zu erfüllen, was zu erheblichen Deckungslücken führen kann. Der Arbeitgeber bleibt somit in der Verantwortung, auch wenn er keinen direkten Einfluss auf die Verwaltung und Anlagepolitik der Pensionskasse hat.

Keine Möglichkeit zur Entlastung

Ein weiteres Problem ist, dass sich der Arbeitgeber nicht von dieser Haftung entlasten kann. Der sogenannte „Verschaffungsanspruch“ des Arbeitnehmers zielt auf die Erfüllung der zugesagten Leistungen ab, unabhängig davon, ob die Leistungsunfähigkeit der Pensionskasse durch äußere Umstände oder falsche Anlageentscheidungen entstanden ist. Dies führt zu einer erheblichen finanziellen Unsicherheit für den Arbeitgeber, der stets in der Pflicht steht, auch in schlechten wirtschaftlichen Zeiten die Ansprüche seiner Mitarbeiter zu erfüllen.

Anpassungsprüfungen und zusätzliche Belastungen

Zu den bereits erwähnten Risiken kommt die Pflicht des Arbeitgebers, regelmäßige Anpassungsprüfungen vorzunehmen. Diese Prüfung nach § 16 BetrAVG verlangt, dass der Arbeitgeber bei Versorgungszusagen über externe Versorgungsträger wie Pensionskassen oder Direktversicherungen die Rentenleistungen an die wirtschaftlichen Bedingungen anpasst. Auch wenn die Pensionskasse ihre Überschüsse nicht in vollem Umfang ausschüttet oder die wirtschaftliche Lage des externen Trägers angespannt ist, bleibt der Arbeitgeber in der Pflicht, die Rentenleistung zu erhöhen, wenn dies nach den Prüfungen notwendig ist. Diese Mehrbelastung wird oft unterschätzt und führt zu einer weiteren Vergrößerung des Haftungsrisikos.

Pensionsfonds: Hohe Renditeversprechen, große Risiken

Der Pensionsfonds verspricht höhere Renditen als die Pensionskasse, da er mehr Freiheiten bei der Anlage der Beiträge hat. Doch diese höhere Renditechance geht mit einem größeren Risiko einher. Im Gegensatz zur Pensionskasse bietet der Pensionsfonds keine Garantie für die eingezahlten Beiträge. Wenn die Anlagestrategie nicht aufgeht und die erwünschten Renditen ausbleiben, muss der Arbeitgeber auch hier für die entstehende Lücke aufkommen.

Mangelnde Kontrolle des Arbeitgebers

Ein weiteres Problem bei Pensionsfonds ist die mangelnde Kontrolle, die der Arbeitgeber über die Anlagestrategie und die wirtschaftliche Situation des Fonds hat. Der Fonds wird von einem externen Management geführt, und der Arbeitgeber hat nur begrenzten Einfluss darauf, wie die Gelder investiert werden. Dies kann besonders in wirtschaftlich unsicheren Zeiten zu einem erheblichen Risiko führen, da der Fonds unter Umständen Verluste macht und der Arbeitgeber für die daraus entstehenden Lücken haften muss.

Fazit zu versicherungsförmigen Durchführungswegen

Die versicherungsförmigen Durchführungswege bieten auf den ersten Blick den Vorteil, dass der Arbeitgeber die Verwaltung der Altersvorsorge an externe Träger abgibt. Doch diese vermeintliche Entlastung führt in der Praxis häufig zu erheblichen Haftungsrisiken. Die Arbeitgeberhaftung bei wirtschaftlichen Problemen der externen Versorgungsträger bleibt bestehen, und Anpassungsprüfungen sowie Deckungslücken können zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Daher ist es wichtig, die Risiken der versicherungsförmigen Durchführungswege nicht zu unterschätzen und Alternativen in Betracht zu ziehen.

Die pauschal dotierte Unterstützungskasse: Die eigene Bank im Unternehmen

Die pauschaldotierte Unterstützungskasse bietet eine interessante Alternative zu den versicherungsförmigen Durchführungswegen. Sie stellt eine eigenständige rechtliche Einheit dar, die vom Unternehmen finanziert, aber nicht durch Beiträge an externe Versicherer oder Pensionskassen gebunden ist. Dies ermöglicht dem Unternehmen mehr Kontrolle über die Anlage der Mittel und bietet gleichzeitig eine bessere Planungssicherheit.

Funktionsweise der pauschal dotierten Unterstützungskasse

Im Gegensatz zur Pensionskasse oder zum Pensionsfonds sind die Beiträge zur pauschaldotierten Unterstützungskasse nicht in Rentenversicherungen oder andere externe Anlageprodukte investiert. Stattdessen bleibt das Unternehmen in Kontrolle über die Gelder und kann diese nach eigenen Vorstellungen anlegen. Dies bietet den Vorteil, dass das Unternehmen die Gelder flexibel nutzen und gleichzeitig Steuervorteile genießen kann, ohne sofortige Verpflichtungen gegenüber externen Trägern einzugehen.

Weniger Haftungsrisiko durch interne Verwaltung

Ein großer Vorteil der pauschal dotierten Unterstützungskasse liegt darin, dass das Unternehmen die Anlage der Gelder selbst verwaltet und nicht auf externe Träger angewiesen ist. Dadurch entfällt das Risiko, für Fehlentscheidungen oder wirtschaftliche Probleme externer Pensionskassen oder -fonds haften zu müssen. Da die Mittel im Unternehmen bleiben, hat der Arbeitgeber die volle Kontrolle über deren Verwaltung und kann so das Risiko von Deckungslücken minimieren.

Steuerliche Vorteile und Liquiditätsvorteile

Die pauschal dotierte Unterstützungskasse bietet auch erhebliche steuerliche Vorteile. Die Beiträge sind steuerlich absetzbar, und die Mittel bleiben bis zur Auszahlung an den Arbeitnehmer im Unternehmen gebunden. Dies ermöglicht es dem Unternehmen, die Mittel flexibel zu verwenden und gleichzeitig von Steuervorteilen zu profitieren. Zudem reduziert sich die Liquiditätsbelastung, da keine sofortigen Zahlungen an externe Träger erfolgen müssen.

Flexibilität bei der Ausgestaltung der Versorgungsleistungen

Ein weiterer Vorteil der pauschal dotierten Unterstützungskasse ist die Flexibilität bei der Ausgestaltung der Versorgungsleistungen. Das Unternehmen kann die Höhe der Leistungen selbst festlegen und an die wirtschaftliche Situation anpassen. Dies ermöglicht eine bessere Planbarkeit und reduziert das Risiko von unvorhergesehenen finanziellen Belastungen.

Fazit: Eine strategische bAV-Planung ist unerlässlich

Die Betriebsrente ist ein wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung und -motivation, aber sie birgt auch erhebliche Risiken für Unternehmen, insbesondere in den versicherungsförmigen Durchführungswegen wie der Pensionskasse oder dem Pensionsfonds. Die Haftungsrisiken und finanziellen Belastungen, die durch Deckungslücken und Anpassungsprüfungen entstehen, werden oft unterschätzt.

Die Unternehmerbank stellt eine attraktive Alternative dar, da sie dem Unternehmen mehr Kontrolle über die Anlage der Mittel bietet, das Haftungsrisiko minimiert und steuerliche Vorteile sowie Liquiditätsvorteile mit sich bringt.

Unternehmen sollten die betriebliche Altersversorgung nicht leichtfertig behandeln, sondern durch fundierte Beratung und strategische Entscheidungen sicherstellen, dass sie die richtigen Durchführungswege wählen. Durch den Einsatz der pauschal dotierten Unterstützungskasse kann ein Unternehmen nicht nur die Haftung reduzieren, sondern auch die langfristige finanzielle Stabilität sichern.

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